Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts
Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen
zwischen der Mundpartner Zahnärzte Siegen ZMVZ GmbH, im
Folgenden ZMVZ genannt und dem Patienten (Personenbezeichnungen
stehen im Folgenden sowohl für die männliche, weibliche als auch
diverse Bezeichnungsform).
(2) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als
dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen
für diese in gleicher Weise.
§2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem ZMVZ und dem
Patienten sind privatrechtlicher Natur.
Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten
finden darüber hinaus auch die Vorschriften der
vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere
Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen
und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des ZMVZ.
(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf
Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf
Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen
besteht nicht.
Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation
gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung
von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen,
an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt
möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des ZMVZ entgegenstehen.
Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu
erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren.
Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen
verweigert werden.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten,
einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen
über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des
Sozialgeheimnisses.
§4 Ausfallhonorar
(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die
Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei
gehalten, in dessen Namen dieser Termin vereinbart wurde.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen
werden kann, hat dieser das ZMVZ mindestens 24 Stunden vor
dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu
setzen.
(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an dem ZMVZ
einen Betrag von 150,00 € pro ausgefallener Behandlungsstunde
als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.
(4) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient
unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung
des Termins gehindert war.
(5) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass
dem ZMVZ kein oder ein geringerer als der geltend gemachte
pauschalierte Schaden entstanden ist.
§5 Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu
erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten
bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2) Das ZMVZ kann bei privat zu zahlenden Rechnungen des
Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines
Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen
(Material- und Laborkosten) verlangen.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30
Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt
wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem
Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom ZMVZ
bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden
zusätzlich 2,50 € als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder
bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist
ausgeschlossen, soweit das ZMVZ dieser nicht vorher zustimmt.
§7 Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des
Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf
dem Grundstück des ZMVZ abgestellt werden, haftet das ZMVZ
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei
Verlust von Geld und Wertsachen.
(2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen
ablegt, wird keine Haftung übernommen.
§8 Verbraucherstreitbeilegung
Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG
informieren wir unsere Patienten darüber, dass unser ZMVZ
nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an
keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
Bei Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis besteht die
Möglichkeit, eine außergerichtliche Klärung vor der
Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung
durchzuführen. Die Gutachterkommission ist bei der für uns
zuständigen Bezirkszahnärztekammer eingerichtet. Nähere
Informationen zur Gutachterkommission finden Sie unter:
https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/patientenberatung
§9 Schlussbestimmungen/Gerichtsstand/Rechtswahl
(1) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der
Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist,
soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist,
der Gerichtsstand Siegen vereinbart.
(3) Sollten Bestimmungen / Regelungspunkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Vertragsparteien aus dem
Behandlungsvertragsverhältnis verpflichten sich in diesem
Fall, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die
Rechtswirksamkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleibt auch dann unberührt, wenn der
Vertrag bzw. die Bestimmungen eine Lücke enthält/enthalten.
An die Stelle dieser unwirksamen oder unvollständigen
Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt
und der Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke wird
mit einer wirksamen und sinnhaften Regelung gefüllt.
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Unsere Sprechzeiten
Montag: 08:00-12:00 & 13:00-17:00
Dienstag: 08:00-18:00
Mittwoch: 08:00-17:30
Donnerstag: 08:00-13:00 & 14:00-18:00
Freitag: 07:30-12:30