Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts

Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen

zwischen der Mundpartner Zahnärzte Siegen ZMVZ GmbH, im

Folgenden ZMVZ genannt und dem Patienten (Personenbezeichnungen

stehen im Folgenden sowohl für die männliche, weibliche als auch

diverse Bezeichnungsform).

(2) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als

dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen

für diese in gleicher Weise.

§2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem ZMVZ und dem

Patienten sind privatrechtlicher Natur.

Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten

finden darüber hinaus auch die Vorschriften der

vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.

§3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere

Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen

und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des ZMVZ.

(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf

Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf

Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen

besteht nicht.

Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation

gegen Kostenerstattung überlassen werden.

(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung

von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen,

an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt

möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des ZMVZ entgegenstehen.

Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu

erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren.

Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen

verweigert werden.

(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten,

einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der

gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen

über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des

Sozialgeheimnisses.

§4 Ausfallhonorar

(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die

Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei

gehalten, in dessen Namen dieser Termin vereinbart wurde.

(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen

werden kann, hat dieser das ZMVZ mindestens 24 Stunden vor

dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu

setzen.

(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an dem ZMVZ

einen Betrag von 150,00 € pro ausgefallener Behandlungsstunde

als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.

(4) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient

unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung

des Termins gehindert war.

(5) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass

dem ZMVZ kein oder ein geringerer als der geltend gemachte

pauschalierte Schaden entstanden ist.

§5 Zahlungsregelungen

(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu

erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten

bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.

(2) Das ZMVZ kann bei privat zu zahlenden Rechnungen des

Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines

Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen

(Material- und Laborkosten) verlangen.

(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.

(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30

Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt

wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem

Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom ZMVZ

bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden

zusätzlich 2,50 € als Bearbeitungsgebühr berechnet.

§6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder

bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist

ausgeschlossen, soweit das ZMVZ dieser nicht vorher zustimmt.

§7 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des

Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf

dem Grundstück des ZMVZ abgestellt werden, haftet das ZMVZ

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei

Verlust von Geld und Wertsachen.

(2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen

ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§8 Verbraucherstreitbeilegung

Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG

informieren wir unsere Patienten darüber, dass unser ZMVZ

nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen

Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an

keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

Bei Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis besteht die

Möglichkeit, eine außergerichtliche Klärung vor der

Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung

durchzuführen. Die Gutachterkommission ist bei der für uns

zuständigen Bezirkszahnärztekammer eingerichtet. Nähere

Informationen zur Gutachterkommission finden Sie unter:

https://www.zahnaerzte-wl.de/pages/patientenberatung 

§9 Schlussbestimmungen/Gerichtsstand/Rechtswahl

(1) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der

Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist,

soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist,

der Gerichtsstand Siegen vereinbart.

(3) Sollten Bestimmungen / Regelungspunkte dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Die Vertragsparteien aus dem

Behandlungsvertragsverhältnis verpflichten sich in diesem

Fall, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch

eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der

unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Die

Rechtswirksamkeit dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen bleibt auch dann unberührt, wenn der

Vertrag bzw. die Bestimmungen eine Lücke enthält/enthalten.

An die Stelle dieser unwirksamen oder unvollständigen

Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt

und der Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke wird

mit einer wirksamen und sinnhaften Regelung gefüllt.

Unsere Sprechzeiten

Montag: 08:00-12:00 & 13:00-17:00
Dienstag: 08:00-18:00
Mittwoch: 08:00-17:30
Donnerstag: 08:00-13:00 & 14:00-18:00
Freitag: 07:30-12:30